Mietvertrag
Die Vertragsparteien "Mama" und „Krümel“ schließen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mietsache
1. Die Vermieterin vermietet dem Mieter Krümel vom 18.10.06 zu
Wohnzwecken eine Wohnung.
2. Die Wohnfläche beträgt anfangs 1cm² und kann nach Bedarf bis zu
400 cm² erweitert werden.
3. Die in Abs.1 bezeichnete Wohnfläche besteht aus Wohn-, Spiel- und Esszimmer.
4. Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
- Fernwärme (durchgehend 37°C)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetente Ärztin)
- Anschluss an das Breitbandkabelnetz
- Freie Nutzung der zur Verfügung gestellten akustischen Reize
- Gemeinschaftsküche, die Rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Vollpension ist inbegriffen
§ 2 Miete
1. Die Miete ist frei.
2.Krümel verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehemen, sowie ein Mal pro Woche das Tanzbein zu schwingen.
3. Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten.
§ 3 Kündigung
1. Es besteht ein beidseitig verpflichtender Vertrag.
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate.
3. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate (plus/minus 2 Wo.) Stichtag ist der 24.06.07
4. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters "Krümel“
5. Die Kündigung muß form - und fristgerecht gestellt werden. Dies ist
nur durch den Mieter möglich. "Krümel“ hat seinen Auszug durch
mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen
mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.